40-köpfiger Bürgergemeinderat

Der Bürgergemeinderat ist als Legislative die oberste Behörde der Bürgergemeinde. Das Parlament besteht aus 40 Mitgliedern. Diese werden alle sechs Jahre von den in Basel lebenden Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Die aktuelle Legislatur dauert vom 5. September 2023 bis Anfang September 2029.

Termine & Geschäfte Aktuellste Vorstösse aus dem BG-Parlament 40 Mitglieder Parlamentswahlen 2023

Breitgefächerte Aufgaben

Dem Bürgergemeinderat obliegt die Gesetzgebung innerhalb der Bürgergemeinde. Seine 40 Mitglieder erteilen zudem unter anderem die Leistungsaufträge an das Bürgerspital Basel (BSB), das Bürgerliches Waisenhaus (BWH) sowie an die Zentralen Dienste (ZD) und befinden über die Verwendung des Anteils der Bürgergemeinde am Ertrag der Christoph Merian Stiftung (CMS). Mit parlamentarischen Vorstössen kann der Bürgergemeinderat aktiv Einfluss nehmen. Zudem wählt er die sieben Mitglieder des Bürgerrats sowie jene der parlamentarischen Kommissionen und der Einbürgerungskommission.

Eine vollständige Auflistung der Aufgaben des Bürgergemeinderats finden Sie in der Gemeindeordnung.

Geltende Leistungsaufträge

Die Bürgergemeinde funktioniert nach dem Prinzip der «wirkungsorientierten Verwaltungsführung». Das Bürgerspital Basel (BSB), das Bürgerliche Waisenhaus (BWH)  sowie die Zentralen Dienste (ZD) erhalten zur Erfüllung ihrer Wirkungs- und Leistungsziele mehrjährige Leistungsaufträge mit den dazugehörigen Globalkrediten. Diese Leistungsaufträge gliedern sich in verschiedene Produktegruppen. Die Verwendung des Anteils der Bürgergemeinde am Ertrag der Christoph Merian Stiftung (CMS) wird ebenfalls über einen Leistungsauftrag an die CMS geregelt.

Die geltenden Leistungsaufträge mit ihren Produktegruppen finden Sie unter dem jeweiligen Link:

Die Steuerung und Kontrolle der Produktegruppen liegt beim Bürgergemeinderat. 

Weitere Informationen und Erläuterungen zu den einzelnen Produkten und Dienstleistungen können Sie auch dem Jahresbericht entnehmen.