Hilfsfonds für Härtefälle

Rechtsform

Unselbständige Stiftung der Bürgergemeinde der Stadt Basel

Zweck

«Ausrichtung von Unterstützungsleistungen an Mitarbeitende der Bürgergemeinde, welche ungenügende Leistungen durch Sozialversicherungen zu erwarten haben»

Besonderes

Pensionierte und aktive Mitarbeitende der Bürgergemeinde Basel; Vorliegen eines Not- oder Härtefalls

Bemerkungen

Bei grösseren Beträgen entscheidet der Leitungsausschuss Zentrale Dienste über die Gesuche, bei kleineren dessen Direktorin bzw. Direktor.