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29.11.2013 –
Der Bürgergemeinderat hat in seiner Sitzung vom 11. Dezember 2012 die Geschäftsordnung des Bürgergemeinderates der Stadt Basel und die Ausführungsbestimmungen wie folgt geändert:
Es wird in der Geschäftsordnung folgender neuer § 7 Abs. 2 eingefügt:
2 Der Bürgergemeinderat kann im Sinne einer Spesenpauschale zusätzlich einen angemessenen Grundbetrag festlegen.
Ausführungsbestimmungen:
§ 7 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung:
1 Die Mitglieder des Bürgergemeinderates und der von ihm gewählten Kommissionen erhalten folgendes Sitzungsgeld: Für jede Sitzung in Rat, Kommission oder Subkommission:
a) Präsidentin oder Präsident CHF 150
b) Übrige Mitglieder CHF 100
In § 7 werden folgende neuen Abs. 3 und 4 beigefügt:
3 Dauert eine Sitzung länger als 2 Stunden, wird das Sitzungsgeld um 50% erhöht.
4 Die Mitglieder des Bürgergemeinderates und der von ihm gewählten Kommissionen erhalten pro Jahr einen Grundbetrag von CHF 300.
II.
Übergangsbestimmung
Die Ausrichtung des Grundbetrags erfolgt erstmals für das Kalenderjahr 2012.