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Der Bürgergemeinderat ist die Legislative der Bürgergemeinde. Das Parlament besteht aus 40 Mitgliedern. Diese werden alle sechs Jahre von den in der Stadt Basel wohnhaften Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Die aktuelle Legislatur dauert vom 5. September 2023 bis Anfang September 2029.
Dem Bürgergemeinderat obliegt die Gesetzgebung innerhalb der Bürgergemeinde. Seine 40 Mitglieder erteilen zudem unter anderem die Leistungsaufträge an das BSB (Bürgerspital Basel), das Bürgerliches Waisenhaus sowie an die Zentralen Dienste und befinden über die Verwendung des Anteils der Bürgergemeinde am Ertrag der Christoph Merian Stiftung (CMS). Mit parlamentarischen Vorstössen kann der Bürgergemeinderat aktiv Einfluss nehmen. Zudem wählt er die sieben Mitglieder des Bürgerrats sowie jene der parlamentarischen Kommissionen und der Einbürgerungskommission.
Eine vollständige Auflistung der Aufgaben des Bürgergemeinderats finden Sie in der Gemeindeordnung.
Die Bürgergemeinde funktioniert nach dem Prinzip der «wirkungsorientierten Verwaltungsführung». Das Bürgerspital Basel (BSB), das Bürgerliche Waisenhaus (BWH) sowie die Zentralen Dienste (ZD) erhalten vom Bürgergmeinderat zur Erfüllung ihrer Wirkungs- und Leistungsziele mehrjährige Leistungsaufträge mit den dazugehörigen Globalkrediten. Diese Leistungsaufträge gliedern sich in verschiedene Produktegruppen.
Die geltenden Leistungsaufträge mit ihren Produktegruppen finden Sie unter dem jeweiligen Link:
Der Bürgergemeinderat genehmigt zudem das auf vier Jahre angelegte Förderprogramm der Christoph Merian Stiftung (CMS).