Rechtliche Grundlagen

Rechtsordnung, geltende Leistungsaufträge und das Öffentlichkeitsprinzip - hier finden Sie alle nützlichen Links und Dokumente zu den rechtlichen Grundlagen der Bürgergemeinde der Stadt Basel auf einen Blick.

Blick von der Johanniterbrücke in Richtung Basler Münster, Im Vordergrund Verkehr mit Velo, Auto und Linienbus

Rechtsordnung und Erlasse

Sie interessieren sich für das für die Bürgergemeinde der Stadt Basel geltende Recht? Die kommunalen Erlasse finden Sie in der kantonalen Gesetzessammlung.

Geltende Leistungsaufträge

Die Bürgergemeinde funktioniert nach dem Prinzip der «wirkungsorientierten Verwaltungsführung». Die beiden Institutionen, die Zentralen Dienste und die Christoph Merian Stiftung erhalten für ihre Aufgaben und Dienstleistungen mehrjährige Leistungsaufträge mit Globalkrediten. Diese Leistungsaufträge gliedern sich in verschiedene Produktegruppen.

Die geltenden Leistungsaufträge mit ihren Produktegruppen finden Sie unter dem jeweiligen Link:

Die Steuerung und Kontrolle der Produktegruppen liegt beim Bürgergemeinderat

Weitere Informationen und Erläuterungen zu den einzelnen Produkten und Dienstleistungen können Sie auch dem Jahresbericht entnehmen.

Öffentlichkeitsprinzip

Öffentliche Organe wie die Bürgergemeinde haben zum einen die Pflicht, aktiv über Angelegenheiten von allgemeinem Interesse zu informieren. Zum anderen müssen sie Informationen auf ein entsprechendes Gesuch hin herausgegeben. Bereits publizierte Informationen finden Sie unter anderem auf der Webseite der Bürgergemeinde, im Kantonsblatt bzw. in der Gesetzessammlung.

Alle haben Anspruch, aber nicht auf alles
Grundsätzlich hat jede Person Anspruch auf Informationen, die bei einem öffentlichen Organ vorhanden sind. Der Anspruch ist jedoch nicht uneingeschränkt. So kann die gesetzliche Geheimhaltungspflicht den Informationszugang verbieten. Auch öffentliche oder private Interessen können ihm entgegenstehen.

Gesuche um Zugang zu Informationen und eigenen Personendaten
Wenn Sie bestimmte Informationen möchten, können Sie Ihr Zugangsgesuch schriftlich, elektronisch oder telefonisch beim Rechtsdienst der Zentralen Dienste stellen. Bitte bezeichnen Sie die gewünschte Information möglichst genau. Die Verfahren für den Zugang zu Informationen sind gebührenfrei.

Wenn Sie Daten zur eigenen Person wünschen, müssen Sie sich als Gesuchstellerin bzw. Gesuchsteller mit Ihrem Pass oder Ihrer Identitätskarte ausweisen. Die Verfahren für den Zugang zu Personendaten sind ebenfalls gebührenfrei. Beachten Sie, dass die Bürgergemeinde verpflichtet ist, ein Verzeichnis ihrer Verfahren zu führen, bei denen Personendaten bearbeitet werden.

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