Zur Bürgergemeinde der Stadt Basel zählen alle, die das Bürgerrecht der Stadt Basel besitzen. Unabhängig davon, wo sie wohnen. Weltweit sind das derzeit gegen 200 000 Menschen.
Stimm- und wahlberechtigt bei Angelegenheiten der Bürgergemeinde sowie in Gremien wählbar sind aber nur diejenigen, die über 18 Jahre alt sind und in ihrer Heimatstadt Basel wohnen. Das sind aktuell rund 50 000 Bebbi. Im Vergleich zu anderen Schweizer Bürgergemeinden ist das eine grosse Anzahl. Deshalb kann die Basler Bürgergemeinde ihre Geschäfte nicht durch Gemeindeversammlungen lenken. Sie ist auf eine andere demokratische Struktur mit Parlament angewiesen.
Politik: So ist die Bürgergemeinde der Stadt Basel organisiert.