Bürgerrat bedauert Entscheid des Regierungsrates über Sozialhilfe und verlangt neue Aufgaben

23.01.2007 – Der Bürgerrat der Stadt Basel nimmt die heute kommunizierte Absicht des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt, die Sozialhilfe der Stadt Basel von der Bürgergemeinde in die kantonale Verwaltung zu übertragen, mit grosser Sorge und Unverständnis zur Kenntnis.

Die Bürgergemeinde hat diesen Auftrag bislang sehr gut und auch kostengünstiger ausgeführt, als dies der Kanton könnte. Der Bürgerrat verlangt zwingend, dass nach einer allfälligen Rücknahme der Sozialhilfe ab 1. Januar 2009 zum Kanton, der Bürgergemeinde im Gegenzug zeitgleich andere adäquate Aufgaben übertragen werden, da dies einen Mehrwert für die Steuerzahlenden bedeutet.
Damit die Sozialhilfe überhaupt in die kantonale Verwaltung integriert werden kann, muss der Grosse Rat einer Gesetzesänderung zustimmen. Im Sozialhilfegesetz vom 29. Juni 2000 ist in § 25 festgehalten, dass die öffentliche Sozialhilfe ganz oder teilweise mit einer Leistungsvereinbarung an die Bürgergemeinde delegiert wird, was aus Sicht des Bürgerrates auch sinnvoll ist. Lesen Sie hier die vollständige Medienmitteilung.
Nach oben