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10.06.2008 – Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt hat an seiner Sitzung vom 4. Juni 2008 einen Anzug betreffend «klarere Einbürgerungsvoraussetzungen definieren» nicht zur Prüfung überwiesen und damit eine Chance verpasst. Die Einbürgerungsvoraussetzungen sind Teil der kantonalen Bürgerrechtsgesetzgebung. Verschiedene dieser gesetzlichen Einbürgerungsvoraussetzungen werden durch Organe der Bürgergemeinde überprüft. Die Bürgergemeinde erfüllt diese Auf- gabe gewissenhaft und sorgfältig, stösst aber auf Grund unklarer Bestimmungen in der kantonalen Gesetzgebung an Grenzen.