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28.06.2012 –
Das kantonale Bürgerrechtsverfahren erfährt ab 1. Juli 2012 verschiedene Änderungen.
So werden für den Erwerb des Bürgerrechts erhöhte Anforderungen an die Sprachkenntnisse
gestellt und mit einer Sprachstandanalyse geprüft. Neu beträgt die erforderliche
Wohnsitzdauer in der Gemeinde nur noch zwei Jahren vor Einreichung des Gesuches.
Für den Einbürgerungsentscheid auf kantonaler Ebene ist zudem künftig alleine
der Regierungsrat zuständig. Dieser beabsichtigt, die Information der ausländischen
Wohnbevölkerung über die Einbürgerung auszubauen. Lesen Sie die Medienmitteilung.