Das Basler Bürgerrecht erwerben

Sie besitzen die Schweizer Staatsangehörigkeit und möchten Basler Bürgerin bzw. Basler Bürger werden? Sie können sich um das Basler Bürgerrecht bewerben wenn:

  • Sie seit mindestens zwei Jahren ununterbrochen in der Stadt Basel wohnen.
  • keine groben Verstösse gegen das Gesetz vorliegen.
  • Sie keine Schulden haben.

Im Detail beschreibt diese Bedingungen das:
Merkblatt für Schweizer Staatsangehörige.

Das Einbürgerungsverfahren dauert in der Regel etwa vier Monate und kostet wie folgt:

 

 

Kinder und Jugendliche
bis zum 25. Geburtstag

 

  Einzelpersonen sowie Ehepaare
und eingetragene Partner ab 25 Jahre
(mit/ohne Kind/er unter 18*)
Kanton Basel-Stadt CHF 0   CHF 0
Stadt Basel
(Bürgergemeinde)
CHF 0   CHF 150
Total CHF 0   CHF 150

* Spätestens ab dem 18. Geburtstag müssen Jugendliche ein eigenes Gesuch stellen. Sie können dies aber auch schon ab dem 12. Geburtstag, wenn sie sich als einzige in der Familie einbürgern lassen wollen.

Ist Ihr Einbürgerungsverfahren erfolgreich abgeschlossen, werden Sie von der Bürgergemeinde zu einer kleinen Feier eingeladen und erhalten als Symbol Ihrer Einbürgerung den Bürgerbrief. (Wichtig: Während des Einbürgerungsverfahrens darf bis zum kommunalen Aufnahme-entscheid die Wohngemeinde nicht gewechselt werden. Andernfalls wird das Verfahren gegenstandslos.)

Dank exklusiver Veranstaltungen der Bürgergemeinde, die spannende Einblicke in Basels Traditionen und Sehenswürdigkeiten geben, können die neuen Baslerinnen und Basler ihre Stadt noch besser kennenlernen.

Unterlagen für Ihr Einbürgerungsgesuch

Das Antragsformular ist vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. Zudem muss Folgendes - aktuell (nicht älter als drei Monate) und im Original - beigelegt werden:

Jugendliche (von 12 bis und mit 18):

Verheiratet oder verwitwet:

Ledig, geschieden oder in eingetragener Partnerschaft:

      Falls mit Kindern (unter 18) ausserdem:

  • Personenstandsausweis
  • Bei alleiniger elterlicher Sorge: Nachweis der alleinigen elterlichen Sorge (z.B. Urteil / Entscheid Sorgerecht) bzw. der Person, welche die Vormundschaft übernommen hat
  • Bei gemeinsamer oder fehlender elterlicher Sorge: schriftliche Einwilligung der (Mit-)Inhaberin bzw. des (Mit-)Inhabers der elterlichen Sorge bzw. der Person, welche die Vormundschaft übernommen hat (z.B. Urteil / Entscheid Sorgerecht, Entscheid KESB)

Einreichen an:

Sie können uns das von Ihnen vollständig ausgefüllte Antragsformular zusammen mit den erforderlichen originalen Unterlagen zuschicken an:

Bürgergemeinde der Stadt Basel
Zentrale Dienste
Stadthausgasse 13
4001 Basel

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter 061 269 96 10 oder mit einem Mail an stadthaus@bgbasel.ch. Auch über unser Kontaktformular können Sie uns erreichen.

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