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Einzelpersonen sowie Ehepaare und eingetragene Partner über 25 Jahren (mit/ohne Kind/er unter 18*) |
Einzelpersonen sowie Ehepaare und eingetragene Partner von 19 bis und mit 25 Jahren** (mit/ohne Kind/er unter 18*) |
Kinder und Jugendliche bis zum 19. Geburtstag |
Kanton Basel-Stadt |
CHF 300 |
CHF 150 |
CHF 0 |
Stadt Basel
(Bürgergemeinde) |
CHF 200 |
CHF 100 |
CHF 0 |
Total |
CHF 500 |
CHF 250 |
CHF 0 |
* Spätestens ab dem 18. Geburtstag müssen Jugendliche ein eigenes Gesuch stellen. Sie können dies aber auch schon ab dem 12. Geburtstag, wenn sie sich als einzige in der Familie einbürgern lassen wollen.
** Dank der Aktion #ybaslere beträgt die Gebühr für junge Schweizerinnen und Schweizer im Alter von 19 bis 25 Jahren aktuell nur CHF 100 (Bürgergemeinde) resp. 150 (Kanton).
Personen, die auf aufgrund ihrer finanziellen Lage auf die Einbürgerung verzichten müssten, haben die Möglichkeit, bei der Bürgergemeinde ein Gesuch um (Mit-)Finanzierung der bei ihr erhobenen Gebühren zu stellen. Wer für ein solches Gesuch in Frage kommt, beschreiben die Richtlinien. Unter den gleichen Voraussetzungen können Bürgerrechtsbewerbende beim Migrationsamt auch den Erlass der kantonalen Gebühren beantragen.