Das Basler Bürgerrecht erwerben

Sie besitzen die Schweizer Staatsangehörigkeit und möchten Basler Bürgerin bzw. Basler Bürger werden? Sie können sich um das Basler Bürgerrecht bewerben wenn:

  • Sie seit mindestens zwei Jahren ununterbrochen in der Stadt Basel wohnen.
  • keine groben Verstösse gegen das Gesetz vorliegen.
  • Sie keine Schulden haben.

Im Detail beschreibt diese Bedingungen das:
Merkblatt für Schweizer Staatsangehörige.

Das Einbürgerungsverfahren dauert in der Regel etwa vier Monate und kostet wie folgt:

 

 

Kinder und Jugendliche
bis zum 19. Geburtstag

 

  Einzelpersonen sowie Ehepaare
und eingetragene Partner ab 19 Jahre
(mit/ohne Kind/er unter 18*)
Kanton Basel-Stadt CHF 0   CHF 150
Stadt Basel
(Bürgergemeinde)
CHF 0   CHF 150
Total CHF 0   CHF 300

* Spätestens ab dem 18. Geburtstag müssen Jugendliche ein eigenes Gesuch stellen. Sie können dies aber auch schon ab dem 12. Geburtstag, wenn sie sich als einzige in der Familie einbürgern lassen wollen.

Personen, die auf aufgrund ihrer finanziellen Lage auf die Einbürgerung verzichten müssten, haben die Möglichkeit, bei der Bürgergemeinde ein Gesuch um (Mit-)Finanzierung der bei ihr erhobenen Gebühren zu stellen. Wer für ein solches Gesuch in Frage kommt, beschreiben die Richtlinien. Unter den gleichen Voraussetzungen können Bürgerrechtsbewerbende beim Migrationsamt auch den Erlass der kantonalen Gebühren beantragen.

Ist Ihr Einbürgerungsverfahren erfolgreich abgeschlossen, werden Sie von der Bürgergemeinde zu einer kleinen Feier eingeladen und erhalten als Symbol Ihrer Einbürgerung den Bürgerbrief. (Wichtig: Während des Einbürgerungsverfahrens darf bis zum kommunalen Aufnahme-entscheid die Wohngemeinde nicht gewechselt werden. Andernfalls wird das Verfahren gegenstandslos.)

Dank exklusiver Veranstaltungen der Bürgergemeinde, die spannende Einblicke in Basels Traditionen und Sehenswürdigkeiten geben, können die neuen Baslerinnen und Basler ihre Stadt noch besser kennenlernen.

Unterlagen für Ihr Einbürgerungsgesuch

Das Antragsformular ist vollständig auszufüllen und zu unterschreiben.

Zudem muss Folgendes - aktuell und im Original - beigelegt werden:

Jugendliche (von 12 bis und mit 18):

Verheiratet oder verwitwet:

  • Das von Ihnen vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Antragsformular
  • Die von Ihnen vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Verzichts- oder Beibehaltungserklärung (pro Bürgerort eine Erklärung)
  • Für jede im Gesuch eingeschlossene Person: Kopie von Pass oder Identitätskarte (ID)
  • Familienausweis (zu bestellen beim Zivilstandsamt der bisherigen Heimatgemeinde, nicht das Familienbüchlein)
  • Steuerausweis der aktuellen und früheren Wohngemeinden der letzten 5 Jahre vor Gesuchseinreichung (für Kinder und Jugendliche unter 18 nicht nötig)
  • Auszug aus dem Betreibungs- und Verlustscheinregister für jede im Gesuch eingeschlossene erwachsene Person.
Ledig, geschieden oder in eingetragener Partnerschaft:
  • Das von Ihnen vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Antragsformular
  • Die von Ihnen vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Verzichts- oder Beibehaltungserklärung (pro Bürgerort eine Erklärung)
  • Für jede im Gesuch eingeschlossene Person: Kopie von Pass oder Identitätskarte (ID)
  • Personenstandsausweis von jeder im Gesuch eingeschlossenen Person (zu bestellen beim Zivilstandsamt der bisherigen Heimatgemeinde)
  • Steuerausweis der aktuellen und früheren Wohngemeinden der letzten 5 Jahre vor Gesuchseinreichung (für Kinder und Jugendliche unter 18 nicht nötig)
  • Auszug aus dem Betreibungs- und Verlustscheinregister für jede im Gesuch eingeschlossene erwachsene Person.

      Falls mit Kindern (unter 18) ausserdem:

  • Personenstandsausweis
  • Bei alleiniger elterlicher Sorge: Nachweis der alleinigen elterlichen Sorge (z.B. Urteil / Entscheid Sorgerecht) bzw. der Person, welche die Vormundschaft übernommen hat
  • Bei gemeinsamer oder fehlender elterlicher Sorge: schriftliche Einwilligung der (Mit-)Inhaberin bzw. des (Mit-)Inhabers der elterlichen Sorge bzw. der Person, welche die Vormundschaft übernommen hat (z.B. Urteil / Entscheid Sorgerecht, Entscheid KESB)

Einreichen an:

Sie können uns das von Ihnen vollständig ausgefüllte Antragsformular zusammen mit den erforderlichen originalen Unterlagen zuschicken an:

Bürgergemeinde der Stadt Basel
Zentrale Dienste
Stadthausgasse 13
4001 Basel

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter 061 269 96 10 oder mit einem Mail an stadthaus@bgbasel.ch. Auch über unser Kontaktformular können Sie uns erreichen.