Das Basler Bürgerrecht erwerben
Sie besitzen die Schweizer Staatsangehörigkeit und möchten Basler Bürgerin bzw. Basler Bürger werden? Sie können sich um das Basler Bürgerrecht bewerben wenn:
- Sie seit mindestens zwei Jahren ununterbrochen in der Stadt Basel wohnen.
- keine groben Verstösse gegen das Gesetz vorliegen.
- Sie keine Schulden haben.
Im Detail beschreibt diese Bedingungen das:
Merkblatt für Schweizer Staatsangehörige.
Das Einbürgerungsverfahren dauert in der Regel etwa vier Monate und kostet wie folgt: