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Auf dieser Seite finden Sie Informationen über
«Schweizer:innen» in Leichter Sprache.
Diese Informationen sind leicht zu verstehen.
Sind Sie bereits Schweizer:in?
Möchten Sie das Bürger-Recht in Basel bekommen?
Das bedeutet:
Dann müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:
Weitere Informationen finden Sie im Info-Blatt für Schweizer.
Der gesamte Prozess dauert ungefähr vier Monate.
Die Kosten sind wie folgt:
Kinder und junge Menschen
|
Einzel-Personen und Paare ab 19 Jahre (mit oder ohne Kinder unter 18*) |
||
---|---|---|---|
Kanton Basel-Stadt | CHF 0 | CHF 150 | |
Stadt Basel (Bürger-Gemeinde) |
CHF 0 | CHF 150 | |
Gesamt | CHF 0 | CHF 300 |
* Junge Menschen ab dem 18. Geburtstag müssen einen eigenen Antrag stellen.
Möchten junge Menschen alleine in der Familie Bürger:in von Basel werden?
Dann können sie schon ab dem 12. Geburtstag einen Antrag stellen.
Menschen mit wenig Geld können eine Finanzierung bekommen.
Sie müssen bei der Bürger-Gemeinde einen Antrag stellen.
Sie bitten um Geld für die Gebühren.
Wer kann um Geld bitten?
Das steht in diesem Dokument.
Menschen können auch beim Migrations-Amt einen Antrag stellen.
Haben Sie alle Schritte gemacht und alles hat geklappt?
Dann bekommen Sie eine Einladung von der Bürger-Gemeinde.
Sie gehen zu einer kleinen Feier.
Dort bekommen Sie den Bürger-Brief.
Der Bürger-Brief zeigt:
Aber Achtung:
Sie warten auf die Entscheidung.
Es geht um das Bürger-Recht in Basel.
In dieser Zeit dürfen Sie nicht umziehen.
Sind Sie in dieser Zeit umgezogen?
Dann wird das Verfahren gestoppt.
Das bedeutet: Sie müssen wieder von vorne anfangen.
Haben Sie das Bürger-Recht in Basel bekommen?
Sie können besondere Veranstaltungen besuchen.
Diese Veranstaltungen zeigen die Traditionen in Basel.
Sie zeigen auch schöne Orte in Basel.
So können Sie die Stadt besser kennen lernen.
Einbürgerung bedeutet:
Sie möchten Bürger:in von Basel werden.
Das Antrags-Formular ist wichtig.
Sie müssen das Formular komplett ausfüllen.
Sie müssen das Formular unterschreiben.
Ausserdem müssen Sie Dokumente dazu legen:
Bitte machen Sie Folgendes:
Fügen Sie die folgenden Dokumente hinzu:
Verheiratet oder verwitwet:
Bitte machen Sie Folgendes:
Fügen Sie die folgenden Dokumente hinzu:
Sind Sie ledig?
Ledig bedeutet: Sie sind nicht verheiratet.
Oder geschieden?
Geschieden bedeutet: Sie waren verheiratet und sind jetzt getrennt.
Oder in einer eingetragenen Partnerschaft?
In einer eingetragenen Partnerschaft bedeutet: Sie und Ihr:e Partner:in haben Ihre Partnerschaft offiziell gemacht.
Bitte machen Sie Folgendes:
Fügen Sie folgende Dokumente hinzu:
Haben Sie Kinder unter 18 Jahren?
Dann brauchen Sie auch:
Senden Sie uns bitte das Antrags-Formular.
Füllen Sie bitte das Formular ganz aus.
Senden Sie auch die originalen Unterlagen mit.
Senden Sie alles an:
Bürgergemeinde der Stadt Basel
Zentrale Dienste
Stadthausgasse 13
4001 Basel
Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne.
Sie erreichen uns telefonisch unter 061 269 96 10.
Sie können auch eine E-Mail senden an stadthaus@bgbasel.ch.
Sie können uns auch über unser Kontakt-Formular erreichen.