Leichte Sprache

Auf dieser Seite finden Sie Informationen über 
«Schweizer:innen» in Leichter Sprache.
Diese Informationen sind leicht zu verstehen.

Das Bürger-Recht in Basel bekommen

Sind Sie bereits Schweizer:in?
Möchten Sie das Bürger-Recht in Basel bekommen?
Das bedeutet:

  • Möchten Sie Bürger:in von Basel werden? 

Dann müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • Sie wohnen seit mindestens zwei Jahren in Basel.
    Ohne Pause.
  • Sie haben keine grossen Fehler gemacht.
    Zum Beispiel gegen das Gesetz verstossen.
  • Sie haben keine Schulden.
    Schulden sind Geld von anderen Menschen oder Banken.
    Welches man zurückgeben muss.

Weitere Informationen finden Sie im Info-Blatt für Schweizer.

Der gesamte Prozess dauert ungefähr vier Monate.
Die Kosten sind wie folgt:

 

 

Kinder und junge Menschen
bis zum 19. Geburtstag

 

  Einzel-Personen und Paare
ab 19 Jahre
(mit oder ohne Kinder unter 18*)
Kanton Basel-Stadt CHF 0   CHF 150
Stadt Basel
(Bürger-Gemeinde)
CHF 0   CHF 150
Gesamt CHF 0   CHF 300

* Junge Menschen ab dem 18. Geburtstag müssen einen eigenen Antrag stellen.
Möchten junge Menschen alleine in der Familie Bürger:in von Basel werden?
Dann können sie schon ab dem 12. Geburtstag einen Antrag stellen.

Menschen mit wenig Geld können eine Finanzierung bekommen.
Sie müssen bei der Bürger-Gemeinde einen Antrag stellen.
Sie bitten um Geld für die Gebühren. 
Wer kann um Geld bitten?
Das steht in diesem Dokument.
Menschen können auch beim Migrations-Amt einen Antrag stellen.

Haben Sie alle Schritte gemacht und alles hat geklappt?
Dann bekommen Sie eine Einladung von der Bürger-Gemeinde.
Sie gehen zu einer kleinen Feier.
Dort bekommen Sie den Bürger-Brief.
Der Bürger-Brief zeigt:

  • Sie sind jetzt Bürger:in von Basel.


Aber Achtung:
Sie warten auf die Entscheidung.
Es geht um das Bürger-Recht in Basel.
In dieser Zeit dürfen Sie nicht umziehen.

Sind Sie in dieser Zeit umgezogen?
Dann wird das Verfahren gestoppt.
Das bedeutet: Sie müssen wieder von vorne anfangen.

Haben Sie das Bürger-Recht in Basel bekommen?
Sie können besondere Veranstaltungen besuchen.
Diese Veranstaltungen zeigen die Traditionen in Basel.
Sie zeigen auch schöne Orte in Basel.
So können Sie die Stadt besser kennen lernen.

Unterlagen für die Einbürgerung

Einbürgerung bedeutet:
Sie möchten Bürger:in von Basel werden.

Das Antrags-Formular ist wichtig.
Sie müssen das Formular komplett ausfüllen.
Sie müssen das Formular unterschreiben.

Ausserdem müssen Sie Dokumente dazu legen:

  • Die Dokumente müssen neu sein.
  • Die Dokumente müssen das Original sein.
Jugendliche (Von 12 Jahren - Bis 18 Jahren)

Bitte machen Sie Folgendes:

  • Füllen Sie das Antrags-Formular ganz aus.
    Unterschreiben Sie das Formular.
  • Füllen Sie die Erklärung über den Verzicht oder die Beibehaltung ganz aus.
    Das ist auch ein Formular.
    In dem Formular schreiben Sie:
    Sie möchten Ihr altes Bürger-Recht behalten.
    Oder Sie möchten auf Ihr altes Bürger-Recht verzichten.

    Unterschreiben Sie die Erklärung.
    Machen Sie eine Erklärung für jeden Bürger-Ort.

Fügen Sie die folgenden Dokumente hinzu:

  • Eine Kopie von Ihrem Pass oder Ihrer Identitäts-Karte.
  • Den Personen-Stands-Ausweis.
    Das ist ein Papier.
    Auf dem Papier stehen Dinge über Sie.
    Zum Beispiel: Ihr Name und wo Sie geboren sind.

    Sie können das Papier bei einem Amt bestellen.
    Das Amt heisst: Zivilstands-Amt.
    Sie müssen das Papier beim Zivil-Standsamt Ihrer alten Gemeinde bestellen.
  • Ab 16 Jahren: Auszug aus dem Betreibungs- und Verlustschein-Register.
    Das ist ein Papier.
    Das Papier zeigt: Haben Sie Schulden?
  • Steuer-Ausweis.
    Haben Sie schon eine Steuer-Erklärung gemacht?
    Dann haben Sie einen Steuer-Ausweis bekommen.
    Das ist ein Papier von der Steuer-Verwaltung. 
    Auf dem Papier steht: Wie viel Steuern haben Sie bezahlt? 

Verheiratet oder verwitwet:
Bitte machen Sie Folgendes:

  • Füllen Sie das Antrags-Formular ganz aus.
    Unterschreiben Sie das Formular.
  • Füllen Sie die Erklärung über den Verzicht oder die Beibehaltung ganz aus.
    Das ist auch ein Formular.
    In dem Formular schreiben Sie:
    Sie möchten Ihr altes Bürger-Recht behalten.
    Oder Sie möchten auf Ihr altes Bürger-Recht verzichten.

    Unterschreiben Sie die Erklärung.
    Machen Sie eine Erklärung für jeden Bürger-Ort.

Fügen Sie die folgenden Dokumente hinzu:

  • Für jede Person im Antrag: 
    Kopie von Pass oder Identitäts-Karte.
  • Familien-Ausweis.
    Das ist ein Papier.
    Auf dem Papier stehen Dinge über Ihre Familie.
    Zum Beispiel: Wer zu Ihrer Familie gehört.
    Das ist nicht das Familien-Büchlein.

    Sie können das Papier bei einem Amt bestellen.
    Das Amt heisst: Zivilstands-Amt.
    Sie müssen das Papier beim Zivil-Standsamt Ihrer alten Gemeinde bestellen.
     
  • Steuer-Ausweis.
    Haben Sie schon eine Steuer-Erklärung gemacht?
    Dann haben Sie einen Steuer-Ausweis bekommen.

    Das ist ein Papier von der Steuer-Verwaltung. 
    Auf dem Papier steht: Wie viel Steuern haben Sie bezahlt? 
    Sie brauchen das Papier von jetzt und von den letzten 5 Jahren. 
    Aber: Kinder und junge Menschen unter 18 Jahren brauchen das nicht. 
  • Auszug aus dem Betreibungs- und Verlustschein-Register.
    Das ist ein Papier.
    Das Papier zeigt: Haben Sie Schulden?
    Jede erwachsene Person braucht dieses Papier.
Ledig, geschieden oder in eingetragener Partnerschaft

Sind Sie ledig?
Ledig bedeutet: Sie sind nicht verheiratet.
Oder geschieden?
Geschieden bedeutet: Sie waren verheiratet und sind jetzt getrennt.
Oder in einer eingetragenen Partnerschaft?
In einer eingetragenen Partnerschaft bedeutet: Sie und Ihr:e Partner:in haben Ihre Partnerschaft offiziell gemacht.

Bitte machen Sie Folgendes:

  • Füllen Sie das Antrags-Formular ganz aus.
    Unterschreiben Sie das Formular.
  • Füllen Sie die Erklärung über den Verzicht oder die Beibehaltung ganz aus.
    Das ist auch ein Formular.
    In dem Formular schreiben Sie:
    Sie möchten Ihr altes Bürger-Recht behalten.
    Oder Sie möchten auf Ihr altes Bürger-Recht verzichten.

    Unterschreiben Sie die Erklärung.
    Machen Sie eine Erklärung für jeden Bürger-Ort.

Fügen Sie folgende Dokumente hinzu:

  • Für jede Person im Antrag: Kopie von Pass oder Identitäts-Karte.
  • Für jede Person im Antrag: Personen-Stands-Ausweis.
    Das ist ein Papier.
    Auf dem Papier stehen Dinge über Sie.
    Zum Beispiel: Ihr Name und wo Sie geboren sind.

    Sie können das Papier bei einem Amt bestellen.
    Das Amt heisst: Zivilstands-Amt.
    Sie müssen das Papier beim Zivil-Standsamt Ihrer alten Gemeinde bestellen.
  • Steuer-Ausweis.
    Haben Sie schon eine Steuer-Erklärung gemacht?
    Dann haben Sie einen Steuer-Ausweis bekommen.

    Das ist ein Papier von der Steuer-Verwaltung. 
    Auf dem Papier steht: Wie viel Steuern haben Sie bezahlt? 
    Sie brauchen das Papier von jetzt und von den letzten 5 Jahren. 
    Aber: Kinder und junge Menschen unter 18 Jahren brauchen das nicht. 
  • Auszug aus dem Betreibungs- und Verlustschein-Register.
    Das ist ein Papier.
    Das Papier zeigt: Haben Sie Schulden?
    Jede erwachsene Person braucht dieses Papier.

Haben Sie Kinder unter 18 Jahren?
Dann brauchen Sie auch:

  • Den Personen-Stands-Ausweis.
  • Sorgen Sie alleine für Ihr Kind?
    Sie brauchen einen Beweis dafür.
    • Zum Beispiel ein Urteil vom Gericht. 
    • Oder einen Beschluss.
    • Der Beschluss zeigt: Sie haben das Sorge-Recht. 
  • Passt eine andere Person auf Ihr Kind auf?
    Dann brauchen Sie einen Beweis dafür.
    Das nennt man Vormundschaft.
  • Sorgen Sie gemeinsam mit jemand anderem für Ihr Kind?
    Sie brauchen eine schriftliche Erlaubnis. 
    Die Erlaubnis ist von einer Person.
    Diese Person passt auf Ihr Kind auf.
    • Die Erlaubnis kann ein Urteil vom Gericht sein. 
    • Oder ein Beschluss.
    • Der Beschluss zeigt: Wer hat das Sorge-Recht?
  • Hat niemand das Sorge-Recht?
    Sie brauchen auch einen Beweis. 
    Das kann eine Entscheidung von der KESB sein. 
    KESB ist eine Abkürzung.
    Das bedeutet: Kindes- und Erwachsenen-Schutz-Behörde.
    Diese Behörde passt auf Kinder und Erwachsene auf.

Einreichen an:

Senden Sie uns bitte das Antrags-Formular.
Füllen Sie bitte das Formular ganz aus.
Senden Sie auch die originalen Unterlagen mit.
Senden Sie alles an:

Bürgergemeinde der Stadt Basel
Zentrale Dienste
Stadthausgasse 13
4001 Basel

Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne.
Sie erreichen uns telefonisch unter 061 269 96 10.
Sie können auch eine E-Mail senden an stadthaus@bgbasel.ch.
Sie können uns auch über unser Kontakt-Formular erreichen.

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