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Auf dieser Seite finden Sie Informationen über
«Ausländer:innen» in Leichter Sprache.
Diese Informationen sind leicht zu verstehen.
Möchten Sie Schweizer:in werden?
Das heisst: Möchten Sie die Schweizer Staats-Angehörigkeit bekommen?
Staats-Angehörigkeit bedeutet: Sie gehören zu einem Land.
In diesem Fall zu der Schweiz.
Die Bürger-Gemeinde freut sich über alle Menschen aus anderen Ländern.
Diese Menschen wollen Bürger:in von unserer Stadt und unserem Land werden.
Möchten Sie die Schweizer Staats-Angehörigkeit bekommen?
Sie müssen Folgendes beachten:
Weitere Informationen finden Sie auf dem Info-Blatt für ausländische Personen.
Erfüllen Sie alle Anforderungen?
Dann geben Sie Ihren Antrag beim Migrationsamt von Ihrem Kanton ab.
Haben Sie sich beim Migrations-Amt angemeldet?
Dann passiert Folgendes:
Bei der Veranstaltung lernen Sie viele Sachen. Zum Beispiel:
Beispiele für die Angebote sind:
Das Migrations-Amt schaut sich Ihren Antrag an.
Das Migrations-Amt schickt Ihren Antrag zur Bürger-Gemeinde.
Die Bürger-Gemeinde lädt Sie zu einem Gespräch ein.
In dem Gespräch sind Personen von der Einbürgerungs-Kommission.
Die Einbürgerungs-Kommission ist eine Gruppe von Menschen.
Diese Gruppe entscheidet: Wer darf Schweizer:in werden?
Das Gespräch ist wie ein Test.
Das Gespräch wird aufgezeichnet.
Nach dem Gespräch entscheidet die Kommission:
Es gibt besondere Gründe für eine einfache Einbürgerung.
Einbürgerung bedeutet: Sie möchten Schweizer:in werden.
Mehr dazu im Merkblatt.
Die Einbürgerung dauert insgesamt eineinhalb bis zwei Jahre.
Es kostet:
Einzelperson |
Einzelperson 18 bis 24 Jahre |
Einzelperson ab 25 Jahren |
Einzelperson |
Ehepaare und |
|
---|---|---|---|---|---|
Bund | CHF 50 | CHF 100 | CHF 100 | CHF 150 | CHF 150 |
Kanton | CHF 600* | CHF 600* | CHF 850 | CHF 850 | CHF 950 |
Stadt Basel (Bürger-Gemeinde) |
CHF 700* | CHF 700* |
CHF 800 |
CHF 950 |
CHF 950 |
Total | CHF 1350 | CHF 1400 |
CHF 1750 |
CHF 1950 | CHF 2050 |
*Kinder und junge Menschen aus der Schweiz bis 19 Jahre zahlen keine Kantons-Gebühren.
Und keine Gemeinde-Gebühren.
Es gibt nur die Bundes-Gebühr.
Menschen mit wenig Geld können eine Finanzierung bekommen.
Sie müssen bei der Bürger-Gemeinde einen Antrag stellen.
Sie bitten um Geld für die Gebühren.
Wer kann um Geld bitten?
Das steht in den Richtlinien.
Menschen können auch beim Migrations-Amt einen Antrag stellen.
Haben Sie alle Schritte für Ihre Einbürgerung gemacht?
Und alles hat geklappt?
Dann bekommen Sie eine Einladung von der Bürger-Gemeinde.
Sie gehen zu einer kleinen Feier.
Dort bekommen Sie den Bürger-Brief.
Der Bürger-Brief zeigt: Sie sind jetzt Bürger:in der Schweiz.
Aber Achtung:
Sie warten auf die Entscheidung.
Es geht um das Bürger-Recht für die Schweiz.
In dieser Zeit dürfen Sie nicht umziehen.
Sind Sie in dieser Zeit umgezogen?
Dann wird das Verfahren gestoppt.
Das bedeutet: Sie müssen wieder von vorne anfangen.
Haben Sie das Bürger-Recht bekommen?
Sie können besondere Veranstaltungen besuchen.
Diese Veranstaltungen zeigen die Traditionen in Basel.
Sie zeigen auch schöne Orte in Basel.
So können Sie die Stadt besser kennen lernen.
Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne.
Sie erreichen uns telefonisch unter 061 269 96 10.
Sie können auch eine E-Mail senden an stadthaus@bgbasel.ch.
Sie können uns auch über unser Kontakt-Formular erreichen.