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Auf dieser Seite finden Sie Informationen über
«Bürger-Gemeinde-Rat» in Leichter Sprache.
Diese Informationen sind leicht zu verstehen.
Der Bürger-Gemeinde-Rat:
Das ist eine Gruppe von 40 Personen.
Die Gruppe bestimmt die Gesetze für die Bürger-Gemeinde.
Der Bürger-Gemeinde-Rat ist von der Bürgerschaft gewählt.
Die Bürgerschaft: Das sind Menschen mit dem Bürger-Recht von Basel.
Die Wahl ist alle sechs Jahre.
Die nächsten Wahlen sind im Sommer 2029.
Der Bürger-Gemeinde-Rat hat 40 Mitglieder.
Die Gruppe tritt sich vier Mal im Jahr.
Der Bürger-Gemeinde-Rat ist eine Gruppe mit 40 Mitgliedern.
Die Gruppe macht Gesetze.
Die Gruppe gibt auch Aufträge an andere Gruppen.
Zum Beispiel an:
Die Gruppe kontrolliert die Christoph Merian Stiftung.
Sie kontrolliert: Wie verwendet die Christoph Merian Stiftung das Geld?
Der Bürger-Gemeinde-Rat kann Dinge ändern.
Er kann das mit Vorschlägen machen.
Das sind Vorschläge für neue Gesetze oder Regeln.
Ausserdem wählt der Bürger-Gemeinde-Rat:
Alle Aufgaben vom Bürger-Gemeinde-Rat stehen in der Gemeinde-Ordnung.
In diesem Buch stehen alle Regeln für die Bürger-Gemeinde.
Die Bürger-Gemeinde möchte mit ihrer Arbeit gute Ergebnisse erreichen.
Sie arbeitet mit dem Prinzip «wirkungsorientierte Verwaltungsführung».
Die Bürger-Gemeinde gibt Aufträge an ihre Organisationen:
In diesen Aufträgen steht:
Die Aufträge sind für mehrere Jahre.
Ausserdem gibt es einen Auftrag an die Christoph Merian Stiftung.
Der Auftrag regelt:
Wie verwendet die Christoph Merian Stiftung das Geld?
Sie finden die aktuellen Aufträge unter diesen Links:
Der Bürger-Gemeinde-Rat steuert und kontrolliert diese Aufträge.