7-köpfiger Bürgerrat
Der Bürgerrat ist das oberste leitende und vollziehende Organ der Bürgergemeinde. Die sieben Mitglieder werden alle sechs Jahre vom Bürgergemeinderat gewählt.
Die Mitglieder des Bürgerrats stehen den Leitungsgremien der Institutionen, der Einbürgerungskommission und der Kommission der Christoph Merian Stiftung jeweils als Präsidentin oder Präsident sowie als Statthalterin oder Statthalter vor.
