7-köpfiger Bürgerrat
Der Bürgerrat ist als Exekutive die oberste leitende und vollziehende Behörde der Bürgergemeinde. Die sieben Mitglieder werden alle sechs Jahre vom Bürgergemeinderat gewählt.
Die Mitglieder des Bürgerrats stehen den Leitungsausschüssen der Institutionen, der Einbürgerungskommission sowie der Kommission der Christoph Merian Stiftung jeweils als Präsidentin oder Präsident und als Statthalterin oder Statthalter vor.
Im Rahmen des Förderprogramms der Christoph Merian Stiftung (CMS) vergibt der Bürgerrat Beiträge aus dem Anteil der Bürgergemeinde am Ertrag der CMS. Um Doppelfinanzierungen zu vermeiden, werden die Vergaben zwischen Bürgerrat und CMS eng abgesprochen. Das Vorgehen zur Einreichung eines Gesuchs richtet sich nach demjenigen für die Stiftungen und Fonds der Bürgergemeinde.