Georges Lichtenberg-Stiftung

Rechtsform

Unselbständige Stiftung der Bürgergemeinde der Stadt Basel

Zweck

«Beiträge an Baslerische Institutionen, die Kinder, Arme und Kranke unterstützen»

Bemerkungen

Der Leitungsausschuss Zentrale Dienste entscheidet über die Gesuche.

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