Stiftungen und Fonds

Die Bürgergemeinde und ihre angeschlossenen Institutionen verwalten zahlreiche Stiftungen und Fonds. Darüber hinaus ist der Bürgerrat auch die Aufsichtsbehörde für einzelne selbständige Stiftungen (gemäss Art. 84 ZGB). Er kontrolliert deren Buchführung und prüft die Einhaltung und Umsetzung der vorgegebenen Stiftungszwecke.

Die Stiftungen und Fonds verfolgen wohltätige Zwecke. Die finanzielle Unterstützung kommt in unterschiedlicher Form der Stadt Basel, ihren Bürgerinnen und Bürgern, den Einwohnerinnen und Einwohnern oder Basler Institutionen zugute. Jahr für Jahr werden Mittel in Höhe von 
ca. 700 000 CHF vergeben. Diese stammen in der Regel aus den jährlichen Erträgen der Stiftungs- oder Fondsvermögen. 
Die Vergabe der Mittel erfolgt immer aufgrund eines gutgeheissenen schriftlichen Gesuchs.

Sie möchten finanzielle Unterstützung beantragen? 

Bitte richten Sie Ihr Gesuch mit untenstehendem Formular an die Bürgergemeinde.

Checkliste für die Gesuchsstellung

Gesuchsstellung

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Ich stelle das Gesuch als: *

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Anrede *

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Allgemeine Unterlagen für alle Gesuche

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Zusätzliche Unterlagen für Privatpersonen

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Zusätzliche Unterlagen für Institutionen

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Ich bestätige, dass meine Angaben korrekt sind und ich das Formular wahrheitsgemäss ausgefüllt habe. *

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Haben Sie Fragen?

Gerne sind wir auch persönlich für Sie da.  

Bürgergemeinde der Stadt Basel
Stadthausgasse 13
4001 Basel
Telefon 061 269 96 12   
E-Mail stadthaus@bgbasel.ch

Bürgerratssaal im Stadthaus mit Sitzungstisch und Stühlen

Die wohltätigen Organisationen auf einen Blick

Die Zentralen Dienste verwalten die folgenden Stiftungen und Fonds.
Für detaillierte Informationen klicken Sie bitte auf den jeweiligen Namen.

Allgemeiner Wohlfahrtsfonds der Bürgergemeinde der Stadt Basel

Rechtsform

Unselbständige Stiftung der Bürgergemeinde der Stadt Basel

Zweck

Ohne besondere Bestimmung

Bemerkungen

Der Leitungsausschuss Zentrale Dienste entscheidet über die Gesuche.

Alphonse Heckendorn Stipendienfonds

Rechtsform

Unselbständige Stiftung der Bürgergemeinde der Stadt Basel

Zweck

«Ausrichtung von Beiträgen an begabte, unbemittelte Basler Bürgerinnen und Bürger, unabhängig des Wohnorts, für die Ausbildung an höheren Schulen und Hochschulen»

Besonderes

Basler Bürgerrecht (Heimatort)

Bemerkungen

Die Stiftungskommission der Paravicinischen Stiftung entscheidet über die Gesuche.

Baehler-Stiftung

Rechtsform

Selbständige Stiftung

Zweck

«Vermögenserträge sind wie folgt zu verwenden:

  • 70 % an das Bürgerspital Basel und das Bürgerliche Waisenhaus
  • 10 % bei Gesuch an bedürftige Verwandte des Stifters
  • 5 % an die GGG
  • 5 % an den SAC, Sektion Basel
  • 2 % an beste Schülerin und besten Schüler der Abschlussklasse des Wirtschaftsgymnasiums Basel
  • 2 % an beste Schülerin und besten Schüler der Wirtschaftsmittelschule Basel
  • 6 % für andere Zwecke, bei Nichtverwendung Zuweisung an Stiftungskapital»

Bemerkungen

Der Stiftungsrat entscheidet über die frei verfügbaren 6 % des Vermögensertrags.

Ernst Eisenhut-Züst Stiftung

Rechtsform

Selbständige Stiftung

Zweck

«Ausbildung oder Unterstützung junger, unbescholtener Lernender, Handwerker, Techniker und Meister der Baubranche»

Besonderes

In erster Linie in Basel wohnhafte Basler Bürgerinnen und Bürger; in zweiter Linie andere im Kanton Basel-Stadt wohnhafte Schweizerinnen und Schweizer

Bemerkungen

Die Stiftungskommission der Paravicinischen Stiftung entscheidet über die Gesuche.   

Eugen A. Meier Stiftung

Rechtsform

Unselbständige Stiftung der Bürgergemeinde der Stadt Basel

Zweck

«Ausrichtung von Geschenken jeweils auf Weihnachten an besonders bedürftige Bürgerinnen und Bürger der Stadt Basel, unabhängig ihres Wohnsitzes, sowie an besonders bedürftige, in der Stadt Basel wohnhafte Schweizerinnen und Schweizer»

Bemerkungen

Der Stiftungsrat entscheidet über die Gesuche.
Gesuche sind jeweils bis Mitte Oktober einzureichen.

Georges Lichtenberg-Stiftung

Rechtsform

Unselbständige Stiftung der Bürgergemeinde der Stadt Basel

Zweck

«Beiträge an Baslerische Institutionen, die Kinder, Arme und Kranke unterstützen»

Bemerkungen

Der Leitungsausschuss Zentrale Dienste entscheidet über die Gesuche.

H. Helmich Ratz Fonds

Rechtsform

Unselbständige Stiftung der Bürgergemeinde der Stadt Basel

Zweck

«Unterstützung und Erziehung von Waisen, Kindern von Alleinerziehenden, Kindern in Pflegefamilien, Jugendliche mit auswärtigem Ausbildungsort»

Besonderes

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre

Bemerkungen

Der Leitungsausschuss Zentrale Dienste entscheidet über die Gesuche.

Kinder- und Betagtenfonds

Rechtsform

Unselbständige Stiftung der Bürgergemeinde der Stadt Basel

Zweck

«Unterstützung von bedürftigen Kindern und bedürftigen Betagten»

Bemerkungen

Der Leitungsausschuss Zentrale Dienste entscheidet über die Gesuche.

Kompetenzbetrag des Bürgerrats am Ertrag der Christoph Merian Stiftung (CMS)

Rechtsform

Ertrag der Christoph Merian Stifung (CMS) im Genehmigungsanteil der Bürgergemeinde der Stadt Basel, max. CHF 100'000 jährlich

Zweck

Verwendung gemäss Stiftungszweck der Christoph Merian Stiftung (CMS)

Bemerkungen

Der Bürgerrat entscheidet in der Regel alle zwei Monate über die Gesuche. Um Doppelfinanzierungen zu vermeiden, werden die Vergaben zwischen Bürgerrat und Christoph Merian Stiftung (CMS) eng abgesprochen.

Legat E. Allemandi

Rechtsform

Unselbständige Stiftung der Bürgergemeinde der Stadt Basel

Zweck

«Beiträge an zwei "empfehlenswerte Mädchen“ baslerischer Herkunft oder in Basel, Riehen oder Bettingen wohnhaft, zur Anschaffung von Einrichtungs- und Haushaltsgegenständen (Aussteuer) im Hinblick auf die Eheschliessung»

Besonderes

Junge, in bescheidenen finanziellen Verhältnissen lebende Frauen mit Bürgerrecht von Basel, Bettingen oder Riehen oder dort wohnhaft

Bemerkungen

Die Stiftungskommission der Paravicinischen Stiftung entscheidet über die Gesuche.

Leonhard Haag Stiftung

Rechtsform

Unselbständige Stiftung der Bürgergemeinde der Stadt Basel

Zweck

«Ausrichtung eines Beitrags – jeweils am 6. November –  an bedürftige Personen ohne ausreichendes Einkommen aus Arbeitserwerb oder aus Bezug von Sozialversicherungsleistungen, deren Familien vor 1902 das Basler Bürgerrecht besassen oder eingebürgert worden sind»

Besonderes

Basler Bürgerrecht

Bemerkungen

Der Leitungsausschuss Zentrale Dienste entscheidet über die Vergabungen.

Leonhard Paravicinische Stiftung

Rechtsform

Selbständige Stiftung

Zweck

«Unterstützung bedürftiger junger Handwerker, junger Eheleute, alter Bürgerinnen und Bürger, Dienstboten und entlassener Sträflinge; 
Berücksichtigung gemeinnütziger/wohltätiger Basler Institutionen, die notleidende Menschen in der Stadt Basel unterstützen»

Besonderes

Berücksichtigt werden vorzugsweise Basler Bürgerinnen und Bürger.

Bemerkungen

Die Stiftungskommission entscheidet über die Gesuche.

Max Fäh-Stiftung

Rechtsform

Selbständige Stiftung

Zweck

«Finanzielle Unterstützung von vier unverschuldet in eine finanzielle Notlage geratenen Familien (zusammenlebende Ehegatten mit mindestens einem minderjährigen oder sich in Ausbildung befindlichen Kind) schweizerischer Nationalität und mit Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt. Die vier Familien werden alljährlich vom Stiftungsrat bezeichnet. Die Unterstützung soll nicht einfach zur Reduktion der kantonalen oder eidgenössischen Sozialbeiträge führen, sondern dort einsetzen, wo Sozialbeiträge nicht oder nicht im erforderlichen Umfang möglich sind oder überhaupt nicht beansprucht werden.»

Bemerkungen

Der Stiftungsrat entscheidet über die Gesuche.

Thurneysensches Beneficium

Rechtsform

Altrechtliche Familienstiftung

Zweck

«Beiträge für die Berufsausbildung eines jungen Mannes aus dem hiesigen Geschlecht der Thurneysen oder aus anderen mit dem Stifter Johann Gottlieb Thurneysen verwandten Geschlechtern»

Bemerkungen

Die Stiftungskommission der Paravicinischen Stiftung entscheidet über die Gesuche.

Unterstützungsfonds

Rechtsform

Unselbständige Stiftung der Bürgergemeinde der Stadt Basel

Zweck

«Subsidiäre Hilfe durch Leistung von Beiträgen an betagte Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Basel, vorzugsweise an Basler Bürgerinnen und Bürger, wenn nach Ausschöpfung aller im Einzelfall möglichen eidgenössischen und kantonalen Beitragsleistungen und Beihilfen ein Unterstützungsbedürfnis geltend gemacht wird. Zudem können Anlässe und Projekte unterstützt werden, wenn diese betagten Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Basel zugutekommen.»

Bemerkungen

Die Fondskommission entscheidet über die Gesuche.

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