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Die Bürgergemeinde und ihre angeschlossenen Institutionen verwalten zahlreiche Stiftungen und Fonds. Darüber hinaus ist der Bürgerrat auch die Aufsichtsbehörde für einzelne selbständige Stiftungen (gemäss Art. 84 ZGB). Er kontrolliert deren Buchführung und prüft die Einhaltung und Umsetzung der vorgegebenen Stiftungszwecke.
Die Stiftungen und Fonds verfolgen wohltätige Zwecke. Die finanzielle Unterstützung kommt in unterschiedlicher Form der Stadt Basel, ihren Bürgerinnen und Bürgern, den Einwohnerinnen und Einwohnern oder Basler Institutionen zugute. Jahr für Jahr werden Mittel in Höhe von
ca. 700 000 CHF vergeben. Diese stammen in der Regel aus den jährlichen Erträgen der Stiftungs- oder Fondsvermögen.
Die Vergabe der Mittel erfolgt immer aufgrund eines gutgeheissenen schriftlichen Gesuchs.
Achten Sie darauf, dass Ihr Gesuch dem Stiftungszweck entspricht und möglichst umfassend dokumentiert ist. Für genauere Auskünfte dazu und zu den einzelnen Stiftungen stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 061 269 96 12 sehr gerne zur Verfügung.
Unabhängig von der gewählten Stiftung richten Sie Ihr Gesuch bitte schriftlich an die Bürgergemeinde:
[Name der gewählten Stiftung]
Bürgergemeinde der Stadt Basel
Stadthausgasse 13
4001 Basel
Die Zentralen Dienste verwalten die folgenden Stiftungen und Fonds. Für detaillierte Informationen klicken Sie bitte auf den jeweiligen Namen.