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Die Bürgergemeinde und ihre angeschlossenen Institutionen verwalten zahlreiche Stiftungen und Fonds. Darüber hinaus ist der Bürgerrat auch die Aufsichtsbehörde für einzelne selbständige Stiftungen (gemäss Art. 84 ZGB). Er kontrolliert deren Buchführung und prüft die Einhaltung und Umsetzung der vorgegebenen Stiftungszwecke.
Die Stiftungen und Fonds verfolgen wohltätige Zwecke. Die finanzielle Unterstützung kommt in unterschiedlicher Form der Stadt Basel, ihren Bürgerinnen und Bürgern, den Einwohnerinnen und Einwohnern oder Basler Institutionen zugute. Jahr für Jahr werden Mittel in Höhe von
ca. 700 000 CHF vergeben. Diese stammen in der Regel aus den jährlichen Erträgen der Stiftungs- oder Fondsvermögen.
Die Vergabe der Mittel erfolgt immer aufgrund eines gutgeheissenen schriftlichen Gesuchs.
Bitte richten Sie Ihr Gesuch mit untenstehendem Formular an die Bürgergemeinde.
Gerne sind wir auch persönlich für Sie da.
Bürgergemeinde der Stadt Basel
Stadthausgasse 13
4001 Basel
Telefon 061 269 96 12
E-Mail stadthaus@bgbasel.ch
Die Zentralen Dienste verwalten die folgenden Stiftungen und Fonds.
Für detaillierte Informationen klicken Sie bitte auf den jeweiligen Namen.
Rechtsform |
Unselbständige Stiftung der Bürgergemeinde der Stadt Basel |
Zweck |
Ohne besondere Bestimmung |
Bemerkungen |
Der Leitungsausschuss Zentrale Dienste entscheidet über die Gesuche. |
Rechtsform |
Unselbständige Stiftung der Bürgergemeinde der Stadt Basel |
Zweck |
«Ausrichtung von Beiträgen an begabte, unbemittelte Basler Bürgerinnen und Bürger, unabhängig des Wohnorts, für die Ausbildung an höheren Schulen und Hochschulen» |
Besonderes |
Basler Bürgerrecht (Heimatort) |
Bemerkungen |
Die Stiftungskommission der Paravicinischen Stiftung entscheidet über die Gesuche. |
Rechtsform |
Selbständige Stiftung |
Zweck |
«Vermögenserträge sind wie folgt zu verwenden:
|
Bemerkungen |
Der Stiftungsrat entscheidet über die frei verfügbaren 6 % des Vermögensertrags. |
Rechtsform |
Selbständige Stiftung |
Zweck |
«Ausbildung oder Unterstützung junger, unbescholtener Lernender, Handwerker, Techniker und Meister der Baubranche» |
Besonderes |
In erster Linie in Basel wohnhafte Basler Bürgerinnen und Bürger; in zweiter Linie andere im Kanton Basel-Stadt wohnhafte Schweizerinnen und Schweizer |
Bemerkungen |
Die Stiftungskommission der Paravicinischen Stiftung entscheidet über die Gesuche. |
Rechtsform |
Unselbständige Stiftung der Bürgergemeinde der Stadt Basel |
Zweck |
«Ausrichtung von Geschenken jeweils auf Weihnachten an besonders bedürftige Bürgerinnen und Bürger der Stadt Basel, unabhängig ihres Wohnsitzes, sowie an besonders bedürftige, in der Stadt Basel wohnhafte Schweizerinnen und Schweizer» |
Bemerkungen |
Der Stiftungsrat entscheidet über die Gesuche. |
Rechtsform |
Unselbständige Stiftung der Bürgergemeinde der Stadt Basel |
Zweck |
«Beiträge an Baslerische Institutionen, die Kinder, Arme und Kranke unterstützen» |
Bemerkungen |
Der Leitungsausschuss Zentrale Dienste entscheidet über die Gesuche. |
Rechtsform |
Unselbständige Stiftung der Bürgergemeinde der Stadt Basel |
Zweck |
«Unterstützung und Erziehung von Waisen, Kindern von Alleinerziehenden, Kindern in Pflegefamilien, Jugendliche mit auswärtigem Ausbildungsort» |
Besonderes |
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre |
Bemerkungen |
Der Leitungsausschuss Zentrale Dienste entscheidet über die Gesuche. |
Rechtsform |
Unselbständige Stiftung der Bürgergemeinde der Stadt Basel |
Zweck |
«Unterstützung von bedürftigen Kindern und bedürftigen Betagten» |
Bemerkungen |
Der Leitungsausschuss Zentrale Dienste entscheidet über die Gesuche. |
Rechtsform |
Ertrag der Christoph Merian Stifung (CMS) im Genehmigungsanteil der Bürgergemeinde der Stadt Basel, max. CHF 100'000 jährlich |
Zweck |
Verwendung gemäss Stiftungszweck der Christoph Merian Stiftung (CMS) |
Bemerkungen |
Der Bürgerrat entscheidet in der Regel alle zwei Monate über die Gesuche. Um Doppelfinanzierungen zu vermeiden, werden die Vergaben zwischen Bürgerrat und Christoph Merian Stiftung (CMS) eng abgesprochen. |
Rechtsform |
Unselbständige Stiftung der Bürgergemeinde der Stadt Basel |
Zweck |
«Beiträge an zwei "empfehlenswerte Mädchen“ baslerischer Herkunft oder in Basel, Riehen oder Bettingen wohnhaft, zur Anschaffung von Einrichtungs- und Haushaltsgegenständen (Aussteuer) im Hinblick auf die Eheschliessung» |
Besonderes |
Junge, in bescheidenen finanziellen Verhältnissen lebende Frauen mit Bürgerrecht von Basel, Bettingen oder Riehen oder dort wohnhaft |
Bemerkungen |
Die Stiftungskommission der Paravicinischen Stiftung entscheidet über die Gesuche. |
Rechtsform |
Unselbständige Stiftung der Bürgergemeinde der Stadt Basel |
Zweck |
«Ausrichtung eines Beitrags – jeweils am 6. November – an bedürftige Personen ohne ausreichendes Einkommen aus Arbeitserwerb oder aus Bezug von Sozialversicherungsleistungen, deren Familien vor 1902 das Basler Bürgerrecht besassen oder eingebürgert worden sind» |
Besonderes |
Basler Bürgerrecht |
Bemerkungen |
Der Leitungsausschuss Zentrale Dienste entscheidet über die Vergabungen. |
Rechtsform |
Selbständige Stiftung |
Zweck |
«Unterstützung bedürftiger junger Handwerker, junger Eheleute, alter Bürgerinnen und Bürger, Dienstboten und entlassener Sträflinge; |
Besonderes |
Berücksichtigt werden vorzugsweise Basler Bürgerinnen und Bürger. |
Bemerkungen |
Die Stiftungskommission entscheidet über die Gesuche. |
Rechtsform |
Selbständige Stiftung |
Zweck |
«Finanzielle Unterstützung von vier unverschuldet in eine finanzielle Notlage geratenen Familien (zusammenlebende Ehegatten mit mindestens einem minderjährigen oder sich in Ausbildung befindlichen Kind) schweizerischer Nationalität und mit Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt. Die vier Familien werden alljährlich vom Stiftungsrat bezeichnet. Die Unterstützung soll nicht einfach zur Reduktion der kantonalen oder eidgenössischen Sozialbeiträge führen, sondern dort einsetzen, wo Sozialbeiträge nicht oder nicht im erforderlichen Umfang möglich sind oder überhaupt nicht beansprucht werden.» |
Bemerkungen |
Der Stiftungsrat entscheidet über die Gesuche. |
Rechtsform |
Altrechtliche Familienstiftung |
Zweck |
«Beiträge für die Berufsausbildung eines jungen Mannes aus dem hiesigen Geschlecht der Thurneysen oder aus anderen mit dem Stifter Johann Gottlieb Thurneysen verwandten Geschlechtern» |
Bemerkungen |
Die Stiftungskommission der Paravicinischen Stiftung entscheidet über die Gesuche. |
Rechtsform |
Unselbständige Stiftung der Bürgergemeinde der Stadt Basel |
Zweck |
«Subsidiäre Hilfe durch Leistung von Beiträgen an betagte Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Basel, vorzugsweise an Basler Bürgerinnen und Bürger, wenn nach Ausschöpfung aller im Einzelfall möglichen eidgenössischen und kantonalen Beitragsleistungen und Beihilfen ein Unterstützungsbedürfnis geltend gemacht wird. Zudem können Anlässe und Projekte unterstützt werden, wenn diese betagten Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Basel zugutekommen.» |
Bemerkungen |
Die Fondskommission entscheidet über die Gesuche. |