Leichte Sprache

Auf dieser Seite finden Sie Informationen über 
«Stiftungen» in Leichter Sprache.
Diese Informationen sind leicht zu verstehen.

Stiftungen und Fonds

Stiftungen und Fonds sind Organisationen.
Sie helfen Menschen.
Sie erfüllen bestimmte Ziele.
Sie geben ihr Geld für gute Zwecke aus.

Die Bürger-Gemeinde kümmert sich um viele Stiftungen und Fonds.
Die Bürger-Gemeinde ist eine Organisation.
Zur Bürger-Gemeinde gehören alle Menschen mit dem Bürger-Recht von Basel.

Der Bürger-Rat ist die Regierung der Bürger-Gemeinde.
Der Bürger-Rat kontrolliert die Stiftungen.
Der Bürger-Rat prüft: Halten die Stiftungen ihre Ziele ein?

Die Stiftungen und Fonds helfen Menschen.
Sie unterstützen:

  • Die Einwohnerinnen und Einwohner von der Stadt Basel
  • Die Bürgerinnen und Bürger von der Stadt Basel
  • Institutionen in Basel

Die Stiftungen und Fonds geben jedes Jahr ungefähr 700'000 Franken aus.
Dieses Geld kommt aus den Einnahmen von den Stiftungen und Fonds.

Vielleicht möchte jemand Geld von einer Stiftung.
Dann muss er oder sie eine Anfrage stellen.
Die Anfrage füllt man hier aus. 
Hier schreibt man: Warum brauche ich das Geld?

Sie möchten Geld-Hilfe bekommen?

Dann füllen Sie die Felder aus.
Am Schluss drücken Sie auf Absenden.

Haben Sie Fragen?
Sie können uns anrufen.
Die Telefon-Nummer ist 061 269 96 12.
Wir geben Ihnen genaue Informationen.

Checkliste für die Gesuchsstellung

Gesuch

* Pflichtfeld

* Pflichtfeld

Ich stelle das Gesuch als: *

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Anrede *

* Pflichtfeld

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* Pflichtfeld

* Pflichtfeld

* Pflichtfeld

* Pflichtfeld

* Pflichtfeld

* Pflichtfeld

Allgemeine Unterlagen für alle Gesuche

* Pflichtfeld

Zusätzliche Unterlagen für Privatpersonen

* Pflichtfeld

* Pflichtfeld

* Pflichtfeld

* Pflichtfeld

* Pflichtfeld

* Pflichtfeld

Zusätzliche Unterlagen für Institutionen

* Pflichtfeld

* Pflichtfeld

* Pflichtfeld

Ich bestätige, dass meine Angaben korrekt sind und ich das Formular wahrheitsgemäss ausgefüllt habe. *

* Pflichtfeld

Bürgerratssaal ist ein Raum. Der Raum ist im Stadthaus. Der Raum hat einen Sitzungstisch. Der Raum hat Stühle.
Ein Besprechungs-Raum von der Bürger-Gemeinde Basel. Der Raum hat alte Wandteppiche. Der Raum hat elegante Möbel.

Liste von Stiftungen und Fonds

Möchten Sie mehr über eine Stiftung wissen?
Möchten Sie mehr über einen Fonds wissen?
Klicken Sie bitte auf den Namen.
Dann bekommen Sie mehr Informationen.

Allgemeiner Wohlfahrtsfonds der Bürgergemeinde der Stadt Basel

Rechtsform

Unselbständige Stiftung der Bürgergemeinde der Stadt Basel

Zweck

Ohne besondere Bestimmung

Bemerkungen

Der Leitungsausschuss Zentrale Dienste entscheidet über die Gesuche.

Alphonse Heckendorn Stipendienfonds

Rechtsform

Unselbständige Stiftung der Bürgergemeinde der Stadt Basel

Zweck

«Ausrichtung von Beiträgen an begabte, unbemittelte Basler Bürgerinnen und Bürger, unabhängig des Wohnorts, für die Ausbildung an höheren Schulen und Hochschulen»

Besonderes

Basler Bürgerrecht (Heimatort)

Bemerkungen

Die Stiftungskommission der Paravicinischen Stiftung entscheidet über die Gesuche.

Baehler-Stiftung

Rechtsform

Selbständige Stiftung

Zweck

«Vermögenserträge sind wie folgt zu verwenden:

  • 70 % an das Bürgerspital Basel und das Bürgerliche Waisenhaus
  • 10 % bei Gesuch an bedürftige Verwandte des Stifters
  • 5 % an die GGG
  • 5 % an den SAC, Sektion Basel
  • 2 % an beste Schülerin und besten Schüler der Abschlussklasse des Wirtschaftsgymnasiums Basel
  • 2 % an beste Schülerin und besten Schüler der Wirtschaftsmittelschule Basel
  • 6 % für andere Zwecke, bei Nichtverwendung Zuweisung an Stiftungskapital»

Bemerkungen

Der Stiftungsrat entscheidet über die frei verfügbaren 6 % des Vermögensertrags.

Ernst Eisenhut-Züst Stiftung

Rechtsform

Selbständige Stiftung

Zweck

«Ausbildung oder Unterstützung junger, unbescholtener Lernender, Handwerker, Techniker und Meister der Baubranche»

Besonderes

In erster Linie in Basel wohnhafte Basler Bürgerinnen und Bürger; in zweiter Linie andere im Kanton Basel-Stadt wohnhafte Schweizerinnen und Schweizer

Bemerkungen

Die Stiftungskommission der Paravicinischen Stiftung entscheidet über die Gesuche.   

Eugen A. Meier Stiftung

Rechtsform

Unselbständige Stiftung der Bürgergemeinde der Stadt Basel

Zweck

«Ausrichtung von Geschenken jeweils auf Weihnachten an besonders bedürftige Bürgerinnen und Bürger der Stadt Basel, unabhängig ihres Wohnsitzes, sowie an besonders bedürftige, in der Stadt Basel wohnhafte Schweizerinnen und Schweizer»

Bemerkungen

Der Stiftungsrat entscheidet über die Gesuche.
Gesuche sind jeweils bis Mitte Oktober einzureichen.

Georges Lichtenberg-Stiftung

Rechtsform

Unselbständige Stiftung der Bürgergemeinde der Stadt Basel

Zweck

«Beiträge an Baslerische Institutionen, die Kinder, Arme und Kranke unterstützen»

Bemerkungen

Der Leitungsausschuss Zentrale Dienste entscheidet über die Gesuche.

H. Helmich Ratz Fonds

Rechtsform

Unselbständige Stiftung der Bürgergemeinde der Stadt Basel

Zweck

«Unterstützung und Erziehung von Waisen, Kindern von Alleinerziehenden, Kindern in Pflegefamilien, Jugendliche mit auswärtigem Ausbildungsort»

Besonderes

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre

Bemerkungen

Der Leitungsausschuss Zentrale Dienste entscheidet über die Gesuche.

Kinder- und Betagtenfonds

Rechtsform

Unselbständige Stiftung der Bürgergemeinde der Stadt Basel

Zweck

«Unterstützung von bedürftigen Kindern und bedürftigen Betagten»

Bemerkungen

Der Leitungsausschuss Zentrale Dienste entscheidet über die Gesuche.

Kompetenzbetrag des Bürgerrats am Ertrag der Christoph Merian Stiftung (CMS)

Rechtsform

Ertrag der Christoph Merian Stifung (CMS) im Genehmigungsanteil der Bürgergemeinde der Stadt Basel

Zweck

Verwendung gemäss Stiftungszweck der Christoph Merian Stiftung (CMS)

Bemerkungen

Der Bürgerrat entscheidet über die Gesuche. Um Doppelfinanzierungen zu vermeiden, werden die Vergaben zwischen Bürgerrat und Christoph Merian Stiftung (CMS) eng abgesprochen.

Legat E. Allemandi

Rechtsform

Unselbständige Stiftung der Bürgergemeinde der Stadt Basel

Zweck

«Beiträge an zwei "empfehlenswerte Mädchen“ baslerischer Herkunft oder in Basel, Riehen oder Bettingen wohnhaft, zur Anschaffung von Einrichtungs- und Haushaltsgegenständen (Aussteuer) im Hinblick auf die Eheschliessung»

Besonderes

Junge, in bescheidenen finanziellen Verhältnissen lebende Frauen mit Bürgerrecht von Basel, Bettingen oder Riehen oder dort wohnhaft

Bemerkungen

Die Stiftungskommission der Paravicinischen Stiftung entscheidet über die Gesuche.

Leonhard Haag Stiftung

Rechtsform

Unselbständige Stiftung der Bürgergemeinde der Stadt Basel

Zweck

«Ausrichtung eines Beitrags – jeweils am 6. November –  an bedürftige Personen ohne ausreichendes Einkommen aus Arbeitserwerb oder aus Bezug von Sozialversicherungsleistungen, deren Familien vor 1902 das Basler Bürgerrecht besassen oder eingebürgert worden sind»

Besonderes

Basler Bürgerrecht

Bemerkungen

Der Leitungsausschuss Zentrale Dienste entscheidet über die Vergabungen.

Leonhard Paravicinische Stiftung

Rechtsform

Selbständige Stiftung

Zweck

«Unterstützung bedürftiger junger Handwerker, junger Eheleute, alter Bürgerinnen und Bürger, Dienstboten und entlassener Sträflinge; 
Berücksichtigung gemeinnütziger/wohltätiger Basler Institutionen, die notleidende Menschen in der Stadt Basel unterstützen»

Besonderes

Berücksichtigt werden vorzugsweise Basler Bürgerinnen und Bürger.

Bemerkungen

Die Stiftungskommission entscheidet über die Gesuche.

Max Fäh-Stiftung

Rechtsform

Selbständige Stiftung

Zweck

«Finanzielle Unterstützung von vier unverschuldet in eine finanzielle Notlage geratenen Familien (zusammenlebende Ehegatten mit mindestens einem minderjährigen oder sich in Ausbildung befindlichen Kind) schweizerischer Nationalität und mit Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt. Die vier Familien werden alljährlich vom Stiftungsrat bezeichnet. Die Unterstützung soll nicht einfach zur Reduktion der kantonalen oder eidgenössischen Sozialbeiträge führen, sondern dort einsetzen, wo Sozialbeiträge nicht oder nicht im erforderlichen Umfang möglich sind oder überhaupt nicht beansprucht werden.»

Bemerkungen

Der Stiftungsrat entscheidet über die Gesuche.

Thurneysensches Beneficium

Rechtsform

Altrechtliche Familienstiftung

Zweck

«Beiträge für die Berufsausbildung eines jungen Mannes aus dem hiesigen Geschlecht der Thurneysen oder aus anderen mit dem Stifter Johann Gottlieb Thurneysen verwandten Geschlechtern»

Bemerkungen

Die Stiftungskommission der Paravicinischen Stiftung entscheidet über die Gesuche.

Unterstützungsfonds

Rechtsform

Unselbständige Stiftung der Bürgergemeinde der Stadt Basel

Zweck

«Subsidiäre Hilfe durch Leistung von Beiträgen an betagte Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Basel, vorzugsweise an Basler Bürgerinnen und Bürger, wenn nach Ausschöpfung aller im Einzelfall möglichen eidgenössischen und kantonalen Beitragsleistungen und Beihilfen ein Unterstützungsbedürfnis geltend gemacht wird. Zudem können Anlässe und Projekte unterstützt werden, wenn diese betagten Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Basel zugutekommen.»

Bemerkungen

Die Fondskommission entscheidet über die Gesuche.

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