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Auf dieser Seite finden Sie Informationen über
«Stiftungen» in Leichter Sprache.
Diese Informationen sind leicht zu verstehen.
Stiftungen und Fonds sind Organisationen.
Sie helfen Menschen.
Sie erfüllen bestimmte Ziele.
Sie geben ihr Geld für gute Zwecke aus.
Die Bürger-Gemeinde kümmert sich um viele Stiftungen und Fonds.
Die Bürger-Gemeinde ist eine Organisation.
Zur Bürger-Gemeinde gehören alle Menschen mit dem Bürger-Recht von Basel.
Der Bürger-Rat ist die Regierung der Bürger-Gemeinde.
Der Bürger-Rat kontrolliert die Stiftungen.
Der Bürger-Rat prüft: Halten die Stiftungen ihre Ziele ein?
Die Stiftungen und Fonds helfen Menschen.
Sie unterstützen:
Die Stiftungen und Fonds geben jedes Jahr ungefähr 700'000 Franken aus.
Dieses Geld kommt aus den Einnahmen von den Stiftungen und Fonds.
Vielleicht möchte jemand Geld von einer Stiftung.
Dann muss er oder sie eine Anfrage stellen.
Die Anfrage füllt man hier aus.
Hier schreibt man: Warum brauche ich das Geld?
Dann füllen Sie die Felder aus.
Am Schluss drücken Sie auf Absenden.
Haben Sie Fragen?
Sie können uns anrufen.
Die Telefon-Nummer ist 061 269 96 12.
Wir geben Ihnen genaue Informationen.
Möchten Sie mehr über eine Stiftung wissen?
Möchten Sie mehr über einen Fonds wissen?
Klicken Sie bitte auf den Namen.
Dann bekommen Sie mehr Informationen.
Rechtsform |
Unselbständige Stiftung der Bürgergemeinde der Stadt Basel |
Zweck |
Ohne besondere Bestimmung |
Bemerkungen |
Der Leitungsausschuss Zentrale Dienste entscheidet über die Gesuche. |
Rechtsform |
Unselbständige Stiftung der Bürgergemeinde der Stadt Basel |
Zweck |
«Ausrichtung von Beiträgen an begabte, unbemittelte Basler Bürgerinnen und Bürger, unabhängig des Wohnorts, für die Ausbildung an höheren Schulen und Hochschulen» |
Besonderes |
Basler Bürgerrecht (Heimatort) |
Bemerkungen |
Die Stiftungskommission der Paravicinischen Stiftung entscheidet über die Gesuche. |
Rechtsform |
Selbständige Stiftung |
Zweck |
«Vermögenserträge sind wie folgt zu verwenden:
|
Bemerkungen |
Der Stiftungsrat entscheidet über die frei verfügbaren 6 % des Vermögensertrags. |
Rechtsform |
Selbständige Stiftung |
Zweck |
«Ausbildung oder Unterstützung junger, unbescholtener Lernender, Handwerker, Techniker und Meister der Baubranche» |
Besonderes |
In erster Linie in Basel wohnhafte Basler Bürgerinnen und Bürger; in zweiter Linie andere im Kanton Basel-Stadt wohnhafte Schweizerinnen und Schweizer |
Bemerkungen |
Die Stiftungskommission der Paravicinischen Stiftung entscheidet über die Gesuche. |
Rechtsform |
Unselbständige Stiftung der Bürgergemeinde der Stadt Basel |
Zweck |
«Ausrichtung von Geschenken jeweils auf Weihnachten an besonders bedürftige Bürgerinnen und Bürger der Stadt Basel, unabhängig ihres Wohnsitzes, sowie an besonders bedürftige, in der Stadt Basel wohnhafte Schweizerinnen und Schweizer» |
Bemerkungen |
Der Stiftungsrat entscheidet über die Gesuche. |
Rechtsform |
Unselbständige Stiftung der Bürgergemeinde der Stadt Basel |
Zweck |
«Beiträge an Baslerische Institutionen, die Kinder, Arme und Kranke unterstützen» |
Bemerkungen |
Der Leitungsausschuss Zentrale Dienste entscheidet über die Gesuche. |
Rechtsform |
Unselbständige Stiftung der Bürgergemeinde der Stadt Basel |
Zweck |
«Unterstützung und Erziehung von Waisen, Kindern von Alleinerziehenden, Kindern in Pflegefamilien, Jugendliche mit auswärtigem Ausbildungsort» |
Besonderes |
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre |
Bemerkungen |
Der Leitungsausschuss Zentrale Dienste entscheidet über die Gesuche. |
Rechtsform |
Unselbständige Stiftung der Bürgergemeinde der Stadt Basel |
Zweck |
«Unterstützung von bedürftigen Kindern und bedürftigen Betagten» |
Bemerkungen |
Der Leitungsausschuss Zentrale Dienste entscheidet über die Gesuche. |
Rechtsform |
Ertrag der Christoph Merian Stifung (CMS) im Genehmigungsanteil der Bürgergemeinde der Stadt Basel |
Zweck |
Verwendung gemäss Stiftungszweck der Christoph Merian Stiftung (CMS) |
Bemerkungen |
Der Bürgerrat entscheidet über die Gesuche. Um Doppelfinanzierungen zu vermeiden, werden die Vergaben zwischen Bürgerrat und Christoph Merian Stiftung (CMS) eng abgesprochen. |
Rechtsform |
Unselbständige Stiftung der Bürgergemeinde der Stadt Basel |
Zweck |
«Beiträge an zwei "empfehlenswerte Mädchen“ baslerischer Herkunft oder in Basel, Riehen oder Bettingen wohnhaft, zur Anschaffung von Einrichtungs- und Haushaltsgegenständen (Aussteuer) im Hinblick auf die Eheschliessung» |
Besonderes |
Junge, in bescheidenen finanziellen Verhältnissen lebende Frauen mit Bürgerrecht von Basel, Bettingen oder Riehen oder dort wohnhaft |
Bemerkungen |
Die Stiftungskommission der Paravicinischen Stiftung entscheidet über die Gesuche. |
Rechtsform |
Unselbständige Stiftung der Bürgergemeinde der Stadt Basel |
Zweck |
«Ausrichtung eines Beitrags – jeweils am 6. November – an bedürftige Personen ohne ausreichendes Einkommen aus Arbeitserwerb oder aus Bezug von Sozialversicherungsleistungen, deren Familien vor 1902 das Basler Bürgerrecht besassen oder eingebürgert worden sind» |
Besonderes |
Basler Bürgerrecht |
Bemerkungen |
Der Leitungsausschuss Zentrale Dienste entscheidet über die Vergabungen. |
Rechtsform |
Selbständige Stiftung |
Zweck |
«Unterstützung bedürftiger junger Handwerker, junger Eheleute, alter Bürgerinnen und Bürger, Dienstboten und entlassener Sträflinge; |
Besonderes |
Berücksichtigt werden vorzugsweise Basler Bürgerinnen und Bürger. |
Bemerkungen |
Die Stiftungskommission entscheidet über die Gesuche. |
Rechtsform |
Selbständige Stiftung |
Zweck |
«Finanzielle Unterstützung von vier unverschuldet in eine finanzielle Notlage geratenen Familien (zusammenlebende Ehegatten mit mindestens einem minderjährigen oder sich in Ausbildung befindlichen Kind) schweizerischer Nationalität und mit Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt. Die vier Familien werden alljährlich vom Stiftungsrat bezeichnet. Die Unterstützung soll nicht einfach zur Reduktion der kantonalen oder eidgenössischen Sozialbeiträge führen, sondern dort einsetzen, wo Sozialbeiträge nicht oder nicht im erforderlichen Umfang möglich sind oder überhaupt nicht beansprucht werden.» |
Bemerkungen |
Der Stiftungsrat entscheidet über die Gesuche. |
Rechtsform |
Altrechtliche Familienstiftung |
Zweck |
«Beiträge für die Berufsausbildung eines jungen Mannes aus dem hiesigen Geschlecht der Thurneysen oder aus anderen mit dem Stifter Johann Gottlieb Thurneysen verwandten Geschlechtern» |
Bemerkungen |
Die Stiftungskommission der Paravicinischen Stiftung entscheidet über die Gesuche. |
Rechtsform |
Unselbständige Stiftung der Bürgergemeinde der Stadt Basel |
Zweck |
«Subsidiäre Hilfe durch Leistung von Beiträgen an betagte Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Basel, vorzugsweise an Basler Bürgerinnen und Bürger, wenn nach Ausschöpfung aller im Einzelfall möglichen eidgenössischen und kantonalen Beitragsleistungen und Beihilfen ein Unterstützungsbedürfnis geltend gemacht wird. Zudem können Anlässe und Projekte unterstützt werden, wenn diese betagten Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Basel zugutekommen.» |
Bemerkungen |
Die Fondskommission entscheidet über die Gesuche. |