Leonhard Haag Stiftung

Rechtsform

Unselbständige Stiftung der Bürgergemeinde der Stadt Basel

Zweck

«Ausrichtung eines Beitrags – jeweils am 6. November –  an bedürftige Personen ohne ausreichendes Einkommen aus Arbeitserwerb oder aus Bezug von Sozialversicherungsleistungen, deren Familien vor 1902 das Basler Bürgerrecht besassen oder eingebürgert worden sind»

Besonderes

Basler Bürgerrecht

Bemerkungen

Der Leitungsausschuss Zentrale Dienste entscheidet über die Vergabungen.