Max Fäh-Stiftung
Rechtsform |
Selbständige Stiftung |
Zweck |
«Finanzielle Unterstützung von vier unverschuldet in eine finanzielle Notlage geratenen Familien (zusammenlebende Ehegatten mit mindestens einem minderjährigen oder sich in Ausbildung befindlichen Kind) schweizerischer Nationalität und mit Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt. Die vier Familien werden alljährlich vom Stiftungsrat bezeichnet. Die Unterstützung soll nicht einfach zur Reduktion der kantonalen oder eidgenössischen Sozialbeiträge führen, sondern dort einsetzen, wo Sozialbeiträge nicht oder nicht im erforderlichen Umfang möglich sind oder überhaupt nicht beansprucht werden.» |
Bemerkungen |
Der Stiftungsrat entscheidet über die Gesuche. |