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Rechtsform |
Unselbständige Stiftung der Bürgergemeinde der Stadt Basel |
Zweck |
«Beiträge an zwei „empfehlenswerte Mädchen“ baslerischer Herkunft oder in Basel, Riehen oder Bettingen wohnhaft, zur Anschaffung von Einrichtungs- und Haushaltsgegenständen (Aussteuer) im Hinblick auf die Eheschliessung» |
Besonderes |
Junge, in bescheidenen finanziellen Verhältnissen lebende Frauen mit Bürgerrecht von Basel, Bettingen oder Riehen oder dort wohnhaft |
Bemerkungen |
Die Stiftungskommission der Paravicinischen Stiftung entscheidet über die Gesuche. |