Die Bürgergemeinde freut sich über alle ausländischen Bürgerrechtsbewerbenden, denen das Wohl der Stadt und des Landes am Herzen liegt. Mit Ihrem Einbürgerungsgesuch bringen Sie ihre Verbundenheit zum Ausdruck.
Wenn Sie die Schweizer Staatsangehörigkeit erlangen wollen, müssen Sie im Wesentlichen folgendes erfüllen:
Weitere Voraussetzungen, Ausnahmen sowie ausführliche Informationen finden Sie auf dem Merkblatt für ausländische Staatsangehörige.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, reichen Sie Ihr Einbürgerungsgesuch beim kantonalen Migrationsamt ein.
Nach der Anmeldung beim Migrationsamt werden Sie zu einer Informationsveranstaltung der Bürgergemeinde ins Stadthaus eingeladen. Die Teilnehmerzahl des Infoabends ist beschränkt. Dabei erfahren Sie mehr über den Ablauf eines Einbürgerungsverfahrens und über die Anforderungen, die Sie dabei erfüllen müssen. Zudem erhalten Sie wertvolle Informationen über hilfreiche Angebote der Bürgergemeinde wie zum Beispiel den «Kompaktkurs Einbürgerung» und den Kurs «Fit für Basel».
Nach erster Prüfung durch das Migrationsamt wird Ihr Gesuch an die Bürgergemeinde weitergeleitet. Diese lädt Sie zu einem persönlichen Gespräch mit der Einbürgerungskommission ein. Das Gespräch hat Testcharakter: Die Kommission überprüft dabei, ob Sie die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen. Bitte beachten Sie, dass das Gespräch aufgezeichnet wird.
Nach dem Gespräch stellt die Kommission dem Bürgerrat entweder den Antrag auf Aufnahme ins Bürgerrecht, oder sie beantragt die Abweisung oder die Rückstellung Ihres Gesuchs.
Unter bestimmten Umständen ist auch eine erleichterte Einbürgerung möglich.
Mehr dazu auf dem Merkblatt.
Das Verfahren dauert insgesamt eineinhalb bis zwei Jahre und kostet wie folgt:
Einzelperson |
Einzelperson 18 bis 24 Jahre |
Einzelperson ab 25 Jahren |
Einzelperson |
Ehepaare und |
|
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Bund | CHF 50 | CHF 100 | CHF 100 | CHF 150 | CHF 150 |
Kanton | CHF 600* | CHF 600* | CHF 850 | CHF 850 | CHF 950 |
Stadt Basel (Bürgergemeinde) |
CHF 700* | CHF 700* |
CHF 800 |
CHF 950 |
CHF 950 |
Total | CHF 1350 | CHF 1400 |
CHF 1750 |
CHF 1950 | CHF 2050 |
*In der Schweiz geborene Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 19. Altersjahr sind von den Kantons- und Gemeindegebühren befreit, es fällt lediglich die Bundesgebühr an.
Personen, die auf aufgrund ihrer finanziellen Lage auf die Einbürgerung verzichten müssten, haben die Möglichkeit, bei der Bürgergemeinde ein Gesuch um (Mit-)Finanzierung der bei ihr erhobenen Gebühren zu stellen. Wer für ein solches Gesuch in Frage kommt, beschreiben die Richtlinien. Unter den gleichen Voraussetzungen können Bürgerrechtsbewerbende beim Migrationsamt auch den Erlass der kantonalen Gebühren beantragen.
Ist Ihr Einbürgerungsverfahren erfolgreich abgeschlossen, werden Sie von der Bürgergemeinde zu einer kleinen Feier eingeladen und erhalten als Symbol Ihrer Einbürgerung den Bürgerbrief. (Wichtig: Während des Einbürgerungsverfahrens darf bis zum kommunalen Aufnahmeentscheid die Wohngemeinde nicht gewechselt werden. Andernfalls wird das Verfahren gegenstandslos.)
Dank exklusiver Veranstaltungen der Bürgergemeinde, die spannende Einblicke in Basels Traditionen und Sehenswürdigkeiten geben, können die neuen Baslerinnen und Basler ihre Stadt noch besser kennenlernen.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter 061 269 96 10 oder mit einem Mail an stadthaus@bgbasel.ch. Auch über unser Kontaktformular können Sie uns erreichen.