40-köpfiger Bürgergemeinderat

Der Bürgergemeinderat ist die oberste Behörde der Bürgergemeinde. Das Parlament besteht aus 40 Mitgliedern. Diese werden alle sechs Jahre von den in Basel lebenden Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Um überhaupt wahlberechtigt zu sein, muss man das Basler Bürgerrecht besitzen. Die aktuelle Legislatur dauert vom 5. September 2023 bis Anfang September 2029.

Sitzungstermine Parlamentswahlen 2023 40 Mitglieder

Breitgefächerte Aufgaben

Der Bürgergemeinderat ist bei Angelegenheiten der Bürgergemeinde gesetzgeberisch tätig. Seine 40 Mitglieder erteilen unter anderem die Leistungsaufträge an die beiden Institutionen BSB (Bürgerspital Basel) und Bürgerliches Waisenhaus sowie an die Zentralen Dienste und teilweise an die Christoph Merian Stiftung. Mit parlamentarischen Vorstössen kann der Bürgergemeinderat aktiv Einfluss nehmen. Zudem wählt er die sieben Mitglieder des Bürgerrats sowie jene der parlamentarischen Kommissionen und der Einbürgerungskommission.

Eine vollständige Auflistung der Aufgaben des Bürgergemeinderats finden Sie in der Gemeindeordnung.

Geltende Leistungsaufträge

Die Bürgergemeinde funktioniert nach dem Prinzip der «wirkungsorientierten Verwaltungsführung». Die beiden Institutionen, die Zentralen Dienste und die Christoph Merian Stiftung erhalten für ihre Aufgaben und Dienstleistungen mehrjährige Leistungsaufträge mit Globalkrediten. Diese Leistungsaufträge gliedern sich in verschiedene Produktegruppen.

Die geltenden Leistungsaufträge mit ihren Produktegruppen finden Sie unter dem jeweiligen Link:

Die Steuerung und Kontrolle der Produktegruppen liegt beim Bürgergemeinderat. 

Weitere Informationen und Erläuterungen zu den einzelnen Produkten und Dienstleistungen können Sie auch dem Jahresbericht entnehmen.

Weitere Themen zum Bürgergemeinderat
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