Anpassung der Entschädigung für die Mitglieder des Bürgergemeinderates

29.11.2013 – Der Bürgergemeinderat hat in seiner Sitzung vom 11. Dezember 2012 die Geschäftsordnung des Bürgergemeinderates der Stadt Basel und die Ausführungsbestimmungen wie folgt geändert: Es wird in der Geschäftsordnung folgender neuer § 7 Abs. 2 eingefügt: 2 Der Bürgergemeinderat kann im Sinne einer Spesenpauschale zusätzlich einen angemessenen Grundbetrag festlegen. Ausführungsbestimmungen: § 7 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung: 1 Die Mitglieder des Bürgergemeinderates und der von ihm gewählten Kommissionen erhalten folgendes Sitzungsgeld: Für jede Sitzung in Rat, Kommission oder Subkommission: a) Präsidentin oder Präsident CHF 150 b) Übrige Mitglieder CHF 100 In § 7 werden folgende neuen Abs. 3 und 4 beigefügt: 3 Dauert eine Sitzung länger als 2 Stunden, wird das Sitzungsgeld um 50% erhöht. 4 Die Mitglieder des Bürgergemeinderates und der von ihm gewählten Kommissionen erhalten pro Jahr einen Grundbetrag von CHF 300. II. Übergangsbestimmung Die Ausrichtung des Grundbetrags erfolgt erstmals für das Kalenderjahr 2012.

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